Die Grünliberalen begrüssen den Vorschlag des Bundesrates, im direkten Gegenentwurf den Schutz des «Wohlergehens» als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Bundesverfassung aufzunehmen. Das bedeutet unter anderem, dass die Tierhaltung so auszugestalten ist, dass sich die Tiere möglichst artgemäss verhalten können und dass ihrem Bewegungsbedürfnis ausreichend Rechnung getragen wird. Jedenfalls ist ein Schutzniveau sicherzustellen, das über die heutigen Mindestanforderungen hinausgeht.
Ebenso begrüssen die Grünliberalen, dass für Nutztiere drei wichtige Aspekte des «Wohlergehens» in der Bundeverfassung ausdrücklich verankert werden sollen: Tierfreundliche Unterbringung, regelmässiger Auslauf und schonende Schlachtung. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend zu verstehen, was durch den Zusatz «insbesondere» im Erlasstext richtigerweise angezeigt wird.
Für die Grünliberalen ist wichtig, dass der direkte Gegenentwurf nicht nur dem Tierwohl, sondern auch dem Umweltschutz dient. Es muss daher sichergestellt werden, dass der verbesserte Tierschutz nicht zu einer stärkeren Belastung der Umwelt führt.