Es steht ausser Frage, dass wir für eine sichere Energieversorgung mehr dezentrale und zentrale Speicher benötigen. Die Grünliberalen halten es aber für unberechtigt, wenn hier einseitig die Produzenten von erneuerbaren Energien verpflichtet werden sollen, wie es Ständerat Luginbühl und Nationalrat Killer in ihren Vorstössen1 verlangen. Als Begründung wird vorgebracht, dass diese Energieformen über den Tag hinweg unregelmässig anfallen. Es ist erstaunlich, dass die aufstrebenden neuen erneuerbaren Energien hier gezielt belastet werden sollen, während die Produzenten von Bandenergie seit Jahrzehnten quersubventioniert werden. Für die Grünliberalen stehen deshalb primär die Produzenten von Bandenergie in der Pflicht. Insbesondere Atomkraftwerke liefern Bandstrom, welcher regelmässig die Stromleitungen verstopft und zu Schwachlastzeiten Überschüsse produziert, obschon die erneuerbaren Energien Einspeisevorrang haben. Der aufgrund der fehlenden Versicherung und der ungelösten Abfallproblematik massiv subventionierte Atomstrom drückt die Preise am Strommarkt und beeinträchtigt die Rentabilität der erneuerbaren Energien und der steuerbaren und systemstützenden Kraftwerke.
Im Sinne eines Gegengewichtes verlangen die Grünliberalen mit Vorstössen im National- und Ständerat deshalb die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um den Weiterbetrieb von Bandlastkraftwerken an die gleichzeitige Bereitstellung von dezentraler oder zentraler Speicherung zu koppeln. Damit sollen die Produzenten von Bandenergie für die eigene Steuerbarkeit sorgen, um bedarfs- und marktgerecht produzieren zu können. Wer unabhängig der Nachfrage immer gleich viel Strom produziert, muss auch dafür verantwortlich sein, dass dieser nicht immer verwertbare Strom zwischengespeichert wird.