Dienstag, 14. Mai 2019

Pelzdeklarationsverordnung

Die Grünliberalen setzen sich in erster Linie dafür ein, dass keine tierquälerisch erzeugten Pelze und Pelzprodukte in die Schweiz eingeführt oder hier verkauft werden, dies unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen.

Bei der Pelzdeklarationsverordnung geht es demgegenüber um die Information der Kundschaft über die Herkunft und die Gewinnungsart von Pelzen und Pelzprodukten. Die Grünliberalen begrüssen, dass mit dem vorliegenden Entwurf Echtpelz künftig ausdrücklich als solcher deklariert werden muss. Die Deklaration muss gut sichtbar und leicht leserlich sein. So kann die Kundschaft Echtpelz einfach von Kunstpelz unterscheiden, was einem wichtigen Informationsbedürfnis entspricht. Ebenso ist es sachgerecht, dass künftig die Deklaration „Herkunft unbekannt“ angebracht werden muss, wenn die Herkunft des Fells keinem geografischen Raum zugeordnet werden kann. Auch das dient der Transparenz.

 

Im Schlussbericht der externen Evaluation der Pelzdeklarationsverordnung (Interface, Dezember 2016) werden verschiedene weitere Empfehlungen für die zukünftige Umsetzung der Pelzdeklarationsverordnung und allfällige Anpassungen an die Verordnung formuliert. Im vorliegenden Entwurf wird leider nur die Empfehlung 1 (Pflicht zur klaren Kennzeichnung von Echtpelz) umgesetzt. Die Grünliberalen fordern den Bundesrat auf, auch die übrigen Empfehlungen umzusetzen. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

 

  • Empfehlung 2: Effizienz der Kontrollen durch die Möglichkeit von Meldungen erhöhen. Im Evaluationsbericht wird empfohlen, für Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit zu schaffen, Verstösse gegen die Pelzdeklarationsverordnung in einem standardisierten Online-Formular dem zuständigen Bundesamt zu melden. In seinem Postulatsbericht zur Pelzdeklarationsverordnung vom 23. Mai 2018 lehnt der Bundesrat dies ab und verweist darauf, dass Konsumentinnen und Konsumenten bereits aktuell Verstösse über die Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV (ohne Standardformular) melden (Postulatsbericht, S. 12). Nach Ansicht der Grünliberalen könnte aber ein standardisiertes Online-Formular grössere Bekanntheit erlangen und die Zahl der Meldungen vergrössern (niederschwellig) und wäre zudem mit keinem grossen Aufwand verbunden.

 

  • Empfehlung 3: Lücken bei der Deklarationspflicht beim Versand- und Onlinehandel schliessen: Im Evaluationsbericht wird darauf hingewiesen, dass die Pelzdeklarationspflicht nur für Händler mit Geschäftssitz in der Schweiz gelte. Konsumenten und Konsumentinnen könnten Produkte bei Geschäften mit Sitz im Ausland (im Versand und Onlinehandel) bestellen, bei welchen die Deklaration nicht vorgeschrieben sei. Es sei daher zu prüfen, ob diese Lücke in der Gesetzgebung geschlossen werden könne respektive mit welchen Massnahmen auch bei solchen Verkaufsstellen eine (freiwillige) Deklaration erzielt werden könnte. In seinem Postulatsbericht zur Pelzdeklarationsverordnung weist der Bundesrat darauf hin, dass eine entsprechende Ausdehnung der Deklarationspflicht noch einer vertieften Überprüfung bedürfe, sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch bezüglich Umsetzbarkeit und Kontrollaufwand (Postulatsbericht, S. 12). Die Grünliberalen fordern den Bundesrat auf, diese Arbeiten rasch abzuschliessen und konkrete Massnahmen umzusetzen.