Donnerstag, 10. Dezember 2020

Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen

Die Einführung einer Helmpflicht für langsame E-Bikes lehnen wir ab und setzen stattdessen auf Aufklärungskampagnen mit klaren Zielvorgaben. Unsere Stellungnahme können sie den ausgefüllten Fragebögen entnehmen.

Die Grünliberalen weisen auf folgende Punkte besonders hin:

 

1. Die Einführung einer Helmpflicht für langsame E-Bikes wird abgelehnt. Die Grünliberalen setzen stattdessen auf Empfehlungen und Aufklärungskampagnen mit klaren Zielvorgaben, welche durch das ASTRA kontrolliert werden müssen. Das Erreichen der Zielvorgaben sind regelmässig zu überprüfen, und es ist zu definieren, was die Massnahmen sind, wenn die Zielvorgaben nicht erreicht werden. E-Trottinette sind separat zu beurteilen.

 

2. Die Pflicht für E-Bike-Fahrende, das Licht auch tagsüber einzuschalten, wird begrüsst (Ausnahme: Sportgeräte ohne fix installiertes Licht).

 

3. Die Aufweichung der Via-secura-Massnahmen wird abgelehnt. Ausnahmen sollten in Härtefällen möglich sein, jedoch gilt Nulltoleranz bei Wiederholungstätern. Die Anordnung passgenauer Massnahmen wie der Entzug des Motofahrzeugs sind zusätzlich zu einem Entzug des Fahrausweises regelmässig zu prüfen.

 

4. Um die Sicherheit der Velofahrer zu erhöhen, beantragen die Grünliberalen, dass beim Überholen von Velofahrenden ein Mindestabstand von 1,5m vorgeschrieben wird.

 

5. Die Förderung umweltfreundlicher Technologien ist für die Grünliberalen eine Selbstverständlichkeit.

 

6. Die Grünliberalen begrüssen die konkreten Schritte und Tests, welche in Zukunft zu einem sicheren automatisierten Fahren führen werden.

 

Die Grünliberalen beantragen zusätzlich, in die weiteren Arbeiten die Umsetzung der Motionen 16.3066, 16.3068 und 17.3924 zu integrieren, die das Parlament an den Bundesrat überwiesen hat. Es braucht eine Liberalisierung des berufsmässigen Personentransports mit Personenwagen (für Taxis, UBER etc.).