Dienstag, 26. November 2019

DNA-Profil-Gesetz

Die Grünliberalen sind im Grundsatz einverstanden, dass die Phänotypisierung, d.h. die Untersuchung von DNA-Spuren nach äusserlichen Merkmalen wie Haar- und Augenfarbe, als neues Instrument der Strafverfolgung eingeführt wird. Der Vorentwurf trägt allerdings den grundrechtlichen Bedenken nicht genügend Rechnung. Die Regelungen sind zu überarbeiten und restriktiver auszugestalten.

Es wird begrüsst, dass der erweiterte Suchlauf mit Verwandtschaftsbezug („Verwandtenrecherche“) ausdrücklich im Gesetz geregelt wird. Zu klären bleibt, ob bzw. in welcher Weise auch private Genealogie-Datenbanken von den Strafverfolgungsbehörden genutzt werden dürfen. 

 

Die Grünliberalen sind einverstanden, dass die Löschfristen für die DNA-Personenprofile vereinfacht werden. Es ist allerdings eine Ausnahmeregelung vorzusehen, damit keine Löschung erfolgt, wenn diese im Einzelfall nicht sachgerecht ist, beispielsweise wegen fortbestehender Gefährlichkeit einer verurteilten Person.