Mittwoch, 2. Dezember 2020

Direkter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative

Die Grünliberalen begrüssen, dass der Bundesrat das Anliegen der Gletscher-Initiative aufnimmt und grosse Teile des Initiativtexts in einen direkten Gegenentwurf aufnehmen will. Die Grünliberalen präsentieren hiermit ihren eigenen Gegenentwurf – aufbauend auf der grünliberalen Strategie «Cool Down 2040», der Gletscher-Initiative, dem Gegenvorschlag und der Argumentation des Bundesrates (grünliberaler Vorschlag zur Verfassungsänderung in vollständiger Stellungnahme).

Die Grünliberalen sind erfreut über das Bekenntnis des Bundesrates zum Netto-Null-Ziel 2050 und konsequenterweise mit dem Aufnehmen des Anliegens der Gletscher-Initiative, das dieselbe Stossrichtung verfolgt. In seinem direkten Gegenentwurf nimmt der Bundesrat wichtige Punkte der Initiative auf. Insbesondere soll die Zielsetzung der Begrenzung der Risiken und der Auswirkungen der Klimaveränderung in der Verfassung verankert werden. Damit einhergehend wird anerkannt, dass insbesondere der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe vermindert werden muss. Das Verminderungsziel des Bundesrates ist aber ungenügend. Diesbezüglich bevorzugen die Grünliberalen eine Formulierung, die näher bei der Gletscher-Initiative liegt.


Besonders wichtig ist den Grünliberalen das Konzept Netto-Null, das der Bundesrat in seinem Vorschlag in Absatz 3 verankern möchte. Die Grünliberalen anerkennen, dass es schwierig sein wird, bis 2050 – nach Meinung der Grünliberalen: bis 2040 – alle fossilen Brenn- und Treibstoffe zu ersetzen. Deshalb soll eine Kompensation durch sichere Treibhausgassenken möglich sein. Der Bundesrat berücksichtigt korrekterweise, dass es neben den Emissionen aus Brenn- und Treibstoffen noch andere Treibhausgase gibt, deren Wirkung ebenfalls kompensiert werden muss. Im Gegensatz zu Bundesrat und Initiative möchten die Grünliberalen jedoch generell den Kompensationsmechanismus für Treibhausgasemissionen nicht auf die Methode ‘sichere Treibhausgassenken’ beschränkt sehen. Eine solche Formulierung würde die Verwendung von synthetischen Brenn- und Treibstoffen ausschliessen. Nur bei der Gewinnung von Brenn- und Treibstoffen aus fossilen Quellen oder der Emission von anderen Treibhausgasen, die nicht in einen Kreislauf gebracht werden können, muss zwingend eine Kompensation durch eine Senkenleistung gefordert werden.

 

Analog zur Argumentation der Initianten ist den Grünliberalen deshalb die ursprüngliche Reihenfolge der Abschnitte 2 und 3 wichtig. D.h. im Grundsatz muss die Wirkung aller Treibhausgasemissionen spätestens bis 2050 ausgeglichen sein. Dabei fordern Grünliberalen nicht nur eine Kompensation der Emissionen in der Schweiz, sondern weitergehend von allen Emissionen, die von in der Schweiz wohnenden Personen verursacht werden (d.h. inkl. der importierten grauen Emissionen). Ohne diese Verschärfung müsste das Netto-Null-Ziel 2040 lauten. Im Spezialfall von fossilen Brenn- und Treibstoffen fordern die Grünliberalen ein Verbot der Inverkehrbringung bis 2040, wobei gewisse Ausnahmen zulässig sind (nicht substituierbare Anwendungen und Kompensation durch sichere Senken).

 

Die Grünliberalen sind mit Bundesrat und Initianten einig, dass die Klimapolitik weitere Nebenbedingungen zu berücksichtigen hat. Dazu gehören die Stärkung der Volkswirtschaft, die Sozialverträglichkeit aber auch regionale Unterschiede. Die vom Bundesrat formulierte Berücksichtigung der Berg- und Randgebiete möchten die Grünliberalen jedoch allgemeiner formuliert haben.

 

Die Grünliberalen sehen die Klimapolitik der Schweiz als ein Puzzleteil im internationalen Kontext. Sie anerkennen zwar die Argumentation des Bundesrates, dass die Formulierung der Initianten in Absatz 1 keinen Mehrwert gegenüber der bestehenden Formulierung in der Bundesverfassung bringt. Sie schlagen aber eine Ergänzung in Absatz 4 vor, die die Abstimmung mit internationalen Klimazielen fordert und der Schweiz darin eine ihren Stärken angemessenen Rolle zuweist.