Donnerstag, 31. März 2022

Revision des CO2-Gesetzes

Die Grünliberalen begrüssen, dass der Bundesrat rasch eine neue Revision des CO2-Gesetzes in die Vernehmlassung schickt mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen der Schweiz zu senken. Die Grünliberalen bevorzugen zwar ambitioniertere Ziele und haben diese in der Strategie «CoolDown2040» formuliert. Eine Reduktion der Emissionen auf Netto-Null bis 2040 ist technisch möglich und finanzierbar. Angesichts der vermehrten Schwierigkeiten von grossen und komplexen Vorlagen bei Volksabstimmungen sowie der Dringlichkeit, konkrete Massnahmen umzusetzen, befürworten die Grünliberalen aktuell ein schrittweises Vorgehen, das auf bestehenden Elementen aufbaut.

Im Grundsatz würden die Grünliberalen ein System mit einer Lenkungsabgabe mit vollständiger Rückerstattung an die Bevölkerung bevorzugen. Bevor ein solches Instrument politisch realisiert werden kann, braucht es eine verstärkte Kommunikation und Visibilität der Rückerstattung. Heute sind der Bevölkerung die Abgaben, die sie bezahlen, wie auch die Rückerstattung über die Krankenkasse kaum bekannt. Hier braucht es eine verstärkte Information und Kommunikation gegenüber der Bevölkerung, um eine solche Lenkungsabgabe aufzugleisen (z.B. Bonus-Malus-System).

 

Den Grünliberalen ist aber bewusst, dass es gerade im kürzeren Zeithorizont nicht möglich sein wird, die Dekarbonisierung ohne finanzielle Unterstützung durch den Staat rasch voranzutreiben. Dafür braucht es Finanzierungsquellen, die im Idealfall einen klaren inhaltlichen Zusammenhang mit dem Subventionsprojekt haben. Ein positives Beispiel für diesen Zusammenhang ist die Umlagerung der Strafzahlungen für das Nichterreichen von Flottenzielen in die Förderung von Ladestationen für die Elektromobilität (Art. 13 und 37). Bei einer vollständigen Umstellung der CO2-Abgabe auf eine reine Lenkungsabgabe muss auch die Äufnung eines Klimafonds in Betracht gezogen werden.

 

Betrachtet man die Emissionen pro Sektor, ist festzustellen, dass der Gebäudebereich vergleichsweise gut unterwegs ist. Die Kantone nehmen ihre Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich vermehrt wahr. Dies einerseits durch den Druck, den ein vermehrtes Eingreifen des Bundes im Gebäudebereich (wie im abgelehnten CO2-Gesetz vorgesehen) ausgelöst hat. Andererseits hat die Ablehnung des CO2-Gesetzes selber einen Ruck durch die Bevölkerung gehen lassen (siehe z.B. Abstimmungen in ZH und GL zu den kantonalen Energiegesetzen).

 

Die Grünliberalen sind der Meinung, dass das Konzept eines technologieneutralen CO2-Absenkpfades gemäss abgelehntem CO2-Gesetz richtig gewesen wäre. Angesichts der dargelegten Ausgangslage verzichten die Grünliberalen darauf, Anträge zum Gebäudebereich zu formulieren, die weiter in die Hoheit der Kantone eingreifen – auch in der Hoffnung, dass die Kantone diesen Ansatz in der Weiterentwicklung der MuKEn aufnehmen. Es wird in jedem Fall weitere Schritte brauchen, sei es vom Bund oder von den Kantonen. So dürften beispielsweise ab 2030 keine fossilen Heizungen mehr eingebaut werden, wenn der Gebäudepark bis 2050 keine Emissionen mehr ausstossen soll. Angesichts der langen Sanierungszyklen und der tiefen Sanierungsrate muss wesentlich mehr im Gebäudebereich investiert werden, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Technisch ist alles vorhanden, um aus einem Neubau oder bei einer Totalsanierung eine Plus-Energie-Baute zu erstellen. Um die Finanzierung von Massnahmen mit sehr langen Abschreibungshorizonten zu ermöglichen, schlagen die Grünliberalen in Art. 34 Abs. 3bis einen Sanierungsfonds vor.