Mittwoch, 26. April 2023

Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes

Der Zivilschutz nimmt eine wichtige Aufgabe wahr, darum begrüssen wir in Katastrophenfällen den Einbezug des Zivildienstes, um so den Bestand zu sichern. Aber der Reformbedarf bleibt: Der Einbezug von Frauen, und die Dienstdauer müssen überprüft werden.

Die Grünliberalen erachten den Dienst für den zivilen Bevölkerungsschutz als gleichwertig gegenüber dem Dienst für den militärischen Schutz. Zum umfassenden Schutz der Bevölkerung in Notlagen muss der Bestand des Zivilschutzes auch künftig gewährleistet sein. Vor diesem Hintergrund begrüssen wir die Vorlage, welche die Stärkung des Zivilschutzes u.a. mit Mitteln des Zivildienstes beabsichtigt, indem Dienstpflichtige des Zivildienstes im Katastrophenfall zu temporären Einsätzen bei unterdotierten Zivilschutzorganisationen verpflichtet werden können sollen. Ebenfalls unterstützen wir, die Schutzdienstpflicht auf Militärdienstpflichtige auszuweiten, die ihre Rekrutenschule mit 25 Jahren noch nicht absolviert haben, sowie auf Armeeangehörige, die nach der Rekrutenschule militärdienstuntauglich werden und noch mindestens 80 Diensttage zu leisten hätten. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Unterdotierung des Zivilschutzes nachvollziehbar belegt werden kann. In diesem Zusammenhang ist Transparenz bezüglich der Bedarfsfestlegung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und die Kantone herzustellen. Zudem gilt für uns Grünliberalen unverändert, dass auch künftig eine zivile Alternative zum Militärdienst gewählt werden können muss.

 

Wir betrachten diese Vorlage lediglich als einen Zwischenschritt. Die Grundsatzfrage der Neugestaltung der Dienstpflicht unter Einbezug der Frauen ist zeitnah zu lösen. Konzeptionell sind hier auch die «First responder», wie die Feuerwehr, einzubeziehen. Gleichzeitig sollte auch die Frage der Dienstdauer neu gestellt werden. Denn eine Verlängerung der Dienstdauer führt zu einer erhöhten Verfügbarkeit von Personal, ohne die Administrations– und Schulungsaufwendungen wesentlich zu erhöhen.

 

Die ebenfalls in der Vorlage vorgesehene Verschiebung des koordinierten Sanitätsdienstes von der Gruppe Verteidigung ins BABS ist nachvollziehbar. Die Corona-Pandemie hat jedoch gezeigt, dass die Funktionsfähigkeit des KSD insgesamt mangelhaft ist und dringender Handlungsbedarf besteht. Die organisatorische Massnahme ist deshalb bei weitem nicht hinreichend. Vielmehr müssen unter Einbezug der Kantone, der Notfallorganisationen, des BAG, der Gruppe Verteidigung (Armeeapotheke, Sanitätsdienst, etc.) und der Spitäler die Aufgaben, Kompetenzen und die Mittel (Personal) eingehend analysiert und allenfalls neu geregelt werden, damit der KDS bei künftigen Krisen seinem Auftrag nachkommen kann.