Montag, 29. November 2021

Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der coronabedingten Verschuldung)

Der Bundesrat präsentiert im Rahmen der Vernehmlassung zwei Varianten für den Abbau des durch die Corona-Unterstützungsmassnahmen entstandenen Fehlbetrages im Amortisationskonto, d.h. der Kontrollstatistik für die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben. Dieser Fehlbetrag wird per Ende 2022 voraussichtlich rund 25 Milliarden Franken betragen.

Bei beiden vom Bundesrat in dieser Vernehmlassung vorgeschlagenen Varianten erfolgt der Abbau dieses Defizits zum Einen durch die strukturellen Überschüsse im ordentlichen Haushalt, welche nicht mehr dem Ausgleichskonto, sondern vorübergehend dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden sollen, solange das Amortisationskonto einen Fehlbetrag aufweist. Des Weiteren sollen die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) als ausserordentlichen Ertrag verbucht und somit ebenfalls dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. Damit können die Zusatzausschüttungen der SNB nicht für ordentliche Ausgaben verwendet werden und führen somit zu einem Schuldenabbau oder zu einer Zunahme des Finanzvermögens. Das gilt auch für die strukturellen Überschüsse: sie führen ebenfalls zu einem Schuldenabbau oder zu einer Zunahme des Finanzvermögens. Durch die beiden Massnahmen kann damit gerechnet werden, dass jährlich rund 2,3 Milliarden Franken für den Schuldenabbau zur Verfügung stehen.

 

Die beiden Varianten unterscheiden sich in Bezug auf den effektiven Abbau von Staatsschulden nicht, was auch in der tabellarischen Übersicht der Varianten unter Ziffer 2.2.2 des Vernehmlassungsberichts zum Ausdruck kommt. In beiden Varianten besteht ein jährlicher Spielraum für die Schuldenreduktion von 2,3 Milliarden Franken. Die Unterschiede ergeben sich lediglich in der Geschwindigkeit, mit welcher das Defizit des Amortisationskontos ausgeglichen wird. Auf der anderen Seite weist die Kontrollstatistik für die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben (Ausgleichskonto) per Ende 2021 voraussichtlich einen Überschuss von fast 30 Milliarden Franken auf. Dieser wird durch die vorgeschlagene Regelung vorübergehend gedeckelt, da das Ausgleichskonto nicht mehr durch strukturelle Überschüsse im ordentlichen Haushalt alimentiert wird, solange das Amortisationskonto einen Fehlbetrag aufweist.

 

 

Anträge:

Die Grünliberalen beantragen:

 

  1. Eine vollständige Verrechnung der beiden Kontrollstatistiken Ausgleichskonto und Amortisationskonto per Ende 2022. Das heisst der Fehlbetrag des Amortisationskontos wird zulasten des Ausgleichskontos vollständig reduziert, sofern dieses einen ausreichend hohen Stand aufweist.
     
  2. Die zusätzliche Gewinnausschüttung der SNB soll nicht für den Schuldenabbau verwendet werden, sondern in einen Klima- und Artenschutzfonds eingelegt werden. Die eingelegten finanziellen Mittel sollen dazu dienen, dringend notwendige, durch die Privatwirtschaft nur ungenügend finanzierte Investitionen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, zur Adaption an den Klimawandel sowie zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Biodiversität zu finanzieren. Der Bundesrat wird geben, die entsprechenden gesetzlichen Änderungen dem Parlament mit der Vorlage zum Abbau der Corona-Schulden zu unterbreiten.
     
  3. Eine Überprüfung der Zweckmässigkeit der gesetzlichen Regelungen zu den beiden Kontrollstatistiken vor dem Hintergrund der verfassungsmässigen Grundlagen der Schuldenbremse und der Erfahrungen seit der Einführung der Schuldenbremse und der Corona-Krise. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, wie die grundlegende Funktion der Schuldenbremse eines automatischen Stabilisators bei konjunkturellen Schwankungen auch ohne die gesetzlichen Vorgaben zum Ausgleich der Kontrollstatistiken Rechnung getragen wird. Der Bundesrat wird geben, die entsprechenden gesetzlichen Änderungen dem Parlament mit der Vorlage zum Abbau der Corona-Schulden zu unterbreiten.

 

Begründung: Siehe vollständige Stellungnahme.

 

Weitere Antworten: Siehe vollständige Stellungnahme.