Dienstag, 3. Januar 2017

Änderung der Fortpflanzungsmedizinverordnung

Die Grünliberalen haben sich sowohl in der parlamentarischen Beratung als auch im Rahmen der Referendumsabstimmung vom 5. Juni 2016 (Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes) für die Gesetzesrevision und damit insbesondere für die Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik eingesetzt.

Es ist erfreulich, dass der Bundesrat und die Verwaltung die nötigen Ausführungsbestimmungen rasch vorgelegt haben. Ein Inkrafttreten des neuen Rechts spätestens am 1. September 2017 ist weiterhin anzustreben, damit die betroffenen Personen möglichst bald von den Neuerungen profitieren können. Der Bundesrat hat dies in seiner Antwort zur Anfrage Cassis (16.1031) in Aussicht gestellt.

Wir sind mit den vorgeschlagenen Änderungen der FMedV sowie der Verordnung über genetische Untersu-chungen beim Menschen einverstanden. Es ist zu begrüssen, dass in diesem heiklen Bereich klare Vorgaben zu den verantwortlichen Personen und Einrichtungen gemacht werden.