Donnerstag, 18. Juni 2020

Indirekter Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative

Die Grünliberalen unterstützen Variante 2 des indirekten Gegenvorschlags zur Korrektur-Initiative und lehnen die Variante 1 als ungenügend ab. Sollte das Parlament die Variante 2 oder einen gleichwertigen Gegenvorschlag beschliessen, ist für die Grünliberalen gut vorstellbar, sich für den (bedingten) Rückzug der Korrektur-Initiative einzusetzen. Variante 2 ist zu ergänzen, so dass für die Lieferung von Ersatzteilen die gleichen Regeln wie für sonstige Waffenexporte gelten.

Die Grünliberalen sind Mitglied der Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer, welche die Korrektur-Initiative lanciert hat. Die Allianz fordert kein totales Kriegsmaterialexportverbot, sondern setzt sich für den Erhalt roter Linien in der Kriegsmaterialgesetzgebung ein. Waffenexporte in Länder wie Deutschland, Frankreich oder Kanada sollen weiterhin möglich sein. Auch fordert die Allianz nichts Neues: Die systematische und schwerwiegende Verletzung von Menschenrechten oder eine Bürgerkriegssituation waren vor der Änderung der Kriegsmaterialverordnung (KMV) von 2014 Ausschlussgründe für die Bewilligung von Waffenexporten. Dabei hatte der Bundesrat im Abstimmungskampf zur Kriegsmaterial-Initiative 2009 versprochen, diese Ausfuhrkriterien nicht zu lockern. Dieses Versprechen hat der Bundesrat 2014 und 2018 (erneute Lockerung der KMV, später auf öffentlichen Druck hin rückgängig gemacht) gebrochen. Daher braucht es die Korrektur-Initiative.

 

Die Korrektur-Initiative enthält folgende Forderungen:

  • Mehr demokratische Kontrolle und Mitsprache bei den Kriegsmaterialexporten
  • Keine Kriegsmaterialexporte in Länder, welche Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen
  • Keine Kriegsmaterialexporte in Länder, die an einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt beteiligt sind.

 

Der Bundesrat schlägt in seinem Vernehmlasssungsentwurf zwei Varianten eines indirekten Gegenvorschlags zur Korrektur-Initiative vor. Variante 1 sieht vor, die Bewilligungskriterien – einschliesslich einer Ausnahmeregel für Staaten, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen – in das Kriegsmaterialgesetz zu überführen und dem Bundesrat die Kompetenz zur Abweichung zu erteilen, wenn dies zur Wahrung der Landesinteressen erforderlich ist. Bei Variante 2 werden die Bewilligungskriterien ohne die 2014 eingeführte Ausnahmeregel in das Kriegsmaterialgesetz überführt, und auf die Kompetenz zur Abweichung für den Bundesrat wird verzichtet.

 

Mit der Variante 2 des indirekten Gegenvorschlages würde ein substanzieller Teil der Hauptforderungen der Korrektur-Initiative erfüllt, so dass es für die Grünliberalen gut vorstellbar wäre, sich im Rahmen der Allianz für den (bedingten) Rückzug der Korrektur-Initiative einzusetzen, sofern das Parlament die Variante 2 oder einen gleichwertigen Gegenvorschlag beschliessen sollte. Variante 1 ist hingegen klar ungenügend, da ein wesentliches Element der Korrektur-Initiative darin fehlt.

 

Was Variante 2 im Gegensatz zur Korrektur-Initiative nicht umfasst, ist die Lieferung von Ersatzteilen für aus der Schweiz exportiertes Kriegsmaterial. Für sie soll gemäss Vorentwurf weiterhin die in Artikel 23 KMG geregelte Spezialregelung gelten. Die Grünliberalen lehnen das ab und beantragen, dass für die Lieferung von Ersatzteilen die gleichen Regeln wie für sonstige Waffenexporte gelten sollen.