Mittwoch, 28. August 2019

Lebensmittelrecht

Die Grünliberalen begrüssen im Grundsatz, dass das schweizerische Lebensmittelrecht an das geänderte EU-Recht angepasst werden soll, um Handelshemmnisse abzubauen. Ebenfalls zu begrüssen sind Vereinfachungen der administrativen Prozesse. Nicht einverstanden sind die Grünliberalen mit verschiedenen Anpassungsvorschlägen im Bereich der gentechnisch veränderten Lebensmittel (GVOLebensmittel). Es wird hierzu auf die untenstehenden Bemerkungen verwiesen.

Lebensmittel, die in einem geschlossenen System durch GVO veränderte Mikroorganismen gewonnen wurden, dann aber vom Mikroorganismus abgetrennt, gereinigt und chemisch definiert wurden (sog. Fermenterprodukte), gelten in der EU nicht als GVO-Erzeugnisse und unterstehen grundsätzlich der Regelung über neuartige Lebensmittel („Novel Food“) und somit dem entsprechenden Bewilligungsverfahren. Gemäss Vorentwurf soll diese Regelung auch ins Schweizer Recht übernommen werden.

 

Die Grünliberalen sind damit einverstanden, fordern aber gleichzeitig, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz über die entsprechenden Lebensmittel geschaffen wird, beispielsweise durch eine öffentliche Liste der Fermenterprodukte. Zudem ist in der Verordnung oder einem anderen geeigneten Erlass zu regeln, mit welchen Verfahren die Hersteller von Fermenterprodukten die Abwesenheit von GVO-Organismen nachweisen müssen.