Montag, 3. Mai 2021

Stellungnahme zur Änderung der Jagdverordnung (JSV)

Kein anderes OECD-Land hat so viele bedrohte Tierarten wie die Schweiz. Deshalb braucht die Schweiz eine moderne Jagdverordnung, welche den Schutz dieser verstärkt. Die vorgeschlagene Änderung der Jagdverordnung zielt jedoch einseitig auf die Regulierung potenziell schadenstiftender Wölfe und bietet keine nennenswerten Verbesserungen für andere bedrohte Tierarten. Die Schweizer Stimmberechtigten haben die Änderung des Jagdgesetzes am 27. September 2020 abgelehnt, was aufzeigte wie wichtig der Artenschutz für die Bevölkerung ist. Für die Grünliberalen ist es darum unverständlich, dass keine neuen Massnahmen zur Stärkung des Artenschutzes in der revidierten Jagdverordnung vorgesehen sind. Positiv ist jedoch die Stärkung der Herdenschutzes, welcher die Grundlage für die langfristige Koexistenz von Menschen und Grossraubtieren legt.

Die Grünliberalen sind bereit, tiefere Schwellenwerte für den Abschuss von Wölfen zu akzeptieren, wenn gleichzeitig der Artenschutz für andere, bedrohte Arten in der Jagdverordnung gestärkt wird. Eine moderne und nachhaltige Jagdverordnung müsste folgende Punkte erfüllen: Ein Verbot der giftigen Bleimunition sowie der Treib- und Baujagd, höhere Finanzhilfen für Wildtierschutzgebiete und Vogelreservate sowie eine stärkere Bekämpfung der Wilderei.

 

Für die Grünliberalen ist wichtig, dass bei der nächsten Jagdgesetz-Revision die Jagd auf nationale bedrohte Tierarten wie Waldschnepfe, Birkhuhn, Alpenschneehuhn und Feldhasen eingestellt wird.

 

Jagd auf gefährdete Arten einstellen

National gefährdete, jedoch weiterhin jagdbare Arten wie Feldhase, Waldschnepfe, Birkhahn und Schneehuhn sind in der nächsten Jagdgesetz-Revision endlich unter Schutz zu stellen. Besonders die Bejagung von Birkhähnen ist als eine reine Trophäen- respektive „Traditionsjagd“ zu klassifizieren, die wildtierbiologisch nicht begründet werden kann. Auch die Jagd auf Haubentaucher, Kolkraben sowie allen Entenarten mit Ausnahme der Stockente lässt sich wildtierbiologisch nicht rechtfertigen und ist einzustellen.

 

Stellungnahme zu einzelnen Elementen der Vorlage

Vereinfachte Regulierung von Wölfen nur bei einer Stärkung des Artenschutzes für andere, gefährdete Tierarten

Die Regulierung von Wölfen darf aus Sicht der Grünliberalen nur dann erfolgen, wenn Herdenschutzmassnahmen keinen Erfolg zeigen. Darum wird ausdrücklich begrüsst, dass für die Beurteilung eines Schadens diejenigen Nutztiere unberücksichtigt bleiben, die in einem Gebiet getötet werden, in dem trotz früherer Schäden durch Wölfe keine zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen worden sind (Art. 9bis Abs. 4).

Die Grünliberalen akzeptieren die Senkung der Schadenschwellen für einen Eingriff in die Wolfspopulation mit dem Vorbehalt, dass in der revidierten Jagdverordnung an anderer Stelle der Schutz von gefährdeten Tierarten gestärkt wird. Der Zeitraum, der für die Qualifikation als erheblicher Schaden betrachtet wird, ist zudem klar zu definieren. 

 

Stärkung des Herdenschutzes ist positiv, aber nicht ausreichend

Der Herdenschutz ist von zentraler Wichtigkeit für das Zusammenleben mit Grossraubtieren. Dafür müssen die Menschen im Berggebiet und in der Alpwirtschaft die notwendigen Mittel und Fähigkeiten für einen funktionierenden Herdenschutz erhalten.

Die Grünliberalen fordern deshalb, dass der Bund sich zu 100% für Massnahmen für den Herdenschutz sowie an Schäden an Nutztieren durch Grossraubtiere beteiligt (Art. 10ter Abs. 1). Dazu gehören auch die finanzielle Abgeltung von menschlichen Arbeitskräften in Form von Hirtenhilfe als Ergänzung zu den Bewirtschaftungsmassnahmen. 

Wir begrüssen zudem, dass der Bund die strategischen Planungen der Kantone im Bereich Herdenschutz (etwa die regionale Schaf- und Ziegenalpplanung) finanziell stärker unterstützten will (Art. 10ter Abs. 2).

 

Einbussen beim Jagdregal dürfen kein Regulierungsgrund von geschützten Arten darstellen

Die Regulierung von geschützten Arten aufgrund von Einbussen beim Jagdregal (geltender Art. 4 Abs. 1 Bst. g) ist aus der Jagdverordnung zu streichen. Grossraubtiere siedeln sich nur in Regionen mit überhöhten Wildbeständen an und leisten damit einen wichtigen Beitrag an die natürliche Waldverjüngung.

 

Verbot von Bleimunition ist überfällig

Seit Jahren überfällig ist das Verbot giftiger Bleimunition für Paarhufer und Murmeltiere. Schon 2014 hat die Schweizerische Vogelwarte nachgewiesen, dass Blei, welches Steinadler und Bartgeier vergiftet, aus der Jagdmunition stammt.

 

Tierquälerische Baujagd bleibt weiterhin erlaubt

Das Fehlen von Verbesserungen für eine ethisch verantwortbare Jagd ist enttäuschend. Die tierquälerische Baujagd bleibt erlaubt, und auch Treibjagden werden nicht beschränkt.

 

Wildtierschutzgebiete benötigen höhere Finanzhilfen und eine professionelle Betreuung

Angesichts des desolaten Zustands der Artenvielfalt in der Schweiz sind zusätzliche Finanzhilfen für Massnahmen für den Arten- und Lebensraumschutz in eidgenössischen Wildtierschutzgebieten und Vogelreservaten sowie für den Schutz der überregional bedeutenden Wildtierkorridore erforderlich.  Besonders dringend wäre eine Professionalisierung der Gebietsbetreuung mit einem deutlich erhöhten Personalbestand an Reservatsbetreuerinnen und -betreuern.

Es wäre zudem wünschenswert, dass in den Wildtierschutzgebieten und in den Wasser- und Zugvogelreservaten der Schutz auf die gesamten Tier- und Pflanzenvielfalt ausgedehnt würde.

 

Erstbehandlung von Wildtieren durch TierärztInnen erlauben

Nach heutiger Gesetzeslage müssen Tierärztinnen und Tierärzte zuerst eine Bewilligung einholen, bevor sie ein Wildtier behandeln dürfen. Im Notfall braucht ein verletztes Wildtier jedoch sofort Hilfe. Immer wieder werden von Privatpersonen in der Natur aufgefundene, pflegebedürftige Wildtiere bei freischaffenden Tierärzten abgegeben. Dabei geraten diese TierärztInnen in ein Dilemma: Die tierärztliche Versorgung der Tiere setzt nämlich eine kantonale Bewilligung voraus, welche aber kaum in der gebotenen Zeit zu erlangen ist, während eine Rückweisung des verletzten Tieres die TierärztInnen in einen ethischen Konflikt bringen würde.

Durch eine Ergänzung der Verordnung ist rechtlich sicherzustellen, dass freischaffende Tierärzte solche Tiere auch ohne Bewilligung einer Erstbehandlung unterziehen dürfen, sofern die Tiere anschliessend einer anerkannten Pflegestation übergeben oder am Fundort wieder freigelassen werden. 

 

Wilderei stärker bekämpfen

Die nach wie vor existierende Wilderei von geschützten Arten wie Luchsen, Wölfen, aber auch von Wanderfalken, gehört gezielt bekämpft. Die Grünliberalen fordern, dass kantonale Daten zur Wilderei systematisch gesammelt und jährlich vom BAFU in der nationalen Jagdstatistik publiziert werden. Anhand aktualisierter Daten und einer stärkeren Transparenz könnten Hotspots der Wilderei einfacher erkannt und gezielter bekämpft werden.