Freitag, 29. Oktober 2021

AHV und BVG: Keine Reform zu Lasten von Frauen und Jungen

Die Grünliberalen haben zwei Hauptanliegen bei den aktuellen Reformvorlagen AHV und BVG: die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden dämpfen sowie die Vorsorge von Frauen verbessern. Die Mehrheit der SGK-N hat das im Sommer präsentierte BVG Kompromisskonzept Mettler abgelehnt. Damit riskiert sie eine erneute Niederlage in der Volksabstimmung. Die Grünliberalen erachten es als nicht sinnvoll, einseitig das Rentenalter der Frauen in der AHV zu erhöhen, ohne zugleich die systematischen Benachteiligungen der Frauen in der zweiten Säule anzugehen. Die Grünliberalen verlangen deshalb, dass die AHV-Reform gleichzeitig mit einer erfolgreich revidierten Beruflichen Vorsorge in Kraft tritt.

Was kostet KEINE Reform? 

Das Sparpotenzial in der AHV durch die Erhöhung des Frauenrentenalters beträgt voraussichtlich rund 700 Mio. jährlich. In der Beruflichen Vorsorge hingegen werden heute im Umlageverfahren bis 9 Mia. jährlich aus den Ansparvermögen der Erwerbstätigen zur Finanzierung der Renten verwendet. Dies, weil der garantierte Umwandlungssatz von 6.8% für die aktuellen Renten an den Märkten nicht mehr zuverlässig erwirtschaftet werden kann. Dies ist systemwidrig und benachteiligt die heute Erwerbstätigen.  

 

Gender Pension Gap muss reduziert werden 

Die Differenz zwischen den Renten von Frauen und Männern beträgt laut Bundesamt für Sozialversicherungen 63% (Gender Pension Gap). Diese Differenz fällt insbesondere in der zweiten Säule an. Teilzeitarbeitende – zu Dreiviertel Frauen – können wegen des Koordinationsabzugs heute nur einen viel kleineren Teil ihres Einkommens in der Beruflichen Vorsorge versichern. Zusätzlich sind diese Vorsorgevermögen von Teilzeitarbeitenden durch die Umverteilung heute übermässig belastet. Zusammen mit der Senkung des Koordinationsabzugs würde die Senkung des Umwandlungssatzes einen bedeutenden Beitrag zur Senkung des Gender Pension Gaps leisten.  

 

Breit abgestütztes Kompromisskonzept Mettler verhindert 

Nach der erneut gescheiterten Reform der Altersvorsorge 2020 erarbeiteten die Arbeitgeber und Gewerkschaften im Auftrag des Bundesrats einen gemeinsamen Vorschlag zur BVG-Revision, in dem die Gewerkschaften einer Senkung des Umwandlungssatzes und somit einer Senkung der Renten von rund 10% zustimmten, und die Arbeitgeber eine unbefristete Zusatzfinanzierung mit Lohnprozenten zum Rentenniveauerhalt via Rentenzuschlägen akzeptierten. Letzteres stiess auf einige Kritik. Die Grünliberalen erarbeiteten daraufhin ein breit abgestütztes Kompromisskonzept, das die Zusatzfinanzierung zeitlich begrenzt, die Auszahlung von Rentenzuschlägen bedarfsgerecht ausgestaltet und somit den Finanzierungsbedarf massiv reduziert (Konzept Mettler). Die Kommissionsmehrheit hat aber nun ein anderes Konzept verabschiedet, das insbesondere die Frauen deutlich benachteiligt. Besonders störend ist dabei die Anwendung des Anrechnungsprinzips, das die bereits durch das Umlageverfahren übermässig belasteten Vorsorgevermögen der Frauen erneut belastet. Das Anrechnungsprinzip nutzt zur Berechnung der Ausgleichsmassnahmenberechtigung die überobligatorischen Vermögen. Dies hat den Effekt, dass teilzeitarbeitende Frauen mit tiefen Renten erneut benachteiligt werden. 

 

Keine Rentenaltererhöhung ohne Reduktion des Gender Pension Gaps 

Die Grünliberalen erachten es als sachlich sinnvoll, wenn für beide Geschlechter dasselbe Referenzrentenalter gilt. Das Referenzrentenalter der Frauen hingegen einseitig anzupassen, ohne die Ursachen des Gender Pension Gaps zu korrigieren, ist nicht erklärbar. Die Grünliberalen verlangen deshalb, dass die AHV-Reform gleichzeitig mit der reformierten Beruflichen Vorsorge in Kraft tritt. Ein entsprechender Antrag wurde eingereicht. 

 

Für Rückfragen: 

Melanie Mettler, Vizepräsidentin Grünliberale Schweiz, Mitglied SGK-N, Tel. 078 781 18 48