Donnerstag, 27. Juni 2013

Grünliberale fordern grössere Haftung für KKW-Bertreiber

Die Grünliberalen lehnen die revidierte Kernenergiehaftpflicht-Verordnung im Grundsatz ab und fordern den Bundesrat dazu auf, eine erneute Totalrevision des Kernenergiehaftpflicht-Gesetzes im Lichte des Fukushima-Unfalls zu veranlassen. Die heutige Gesetzgebung sieht für Betreibende von Kernanlagen nur eine begrenzte Haftpflicht vor und wälzt die im Falle eines grossen Unfalles entstehenden Kosten auf die Allgemeinheit ab. Dies kommt seit über 40 Jahren einer Subvention der Kernkraft durch den Bund von mindestens 25 Rappen pro Kilowattstunde gleich und verzerrt somit den Wettbewerb mit anderen Energieträgern massiv.

Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass die schweizerische Gesetzgebung im Bereich der Haftung betreffend Kernenergie klar ungenügend ist. Der Reaktorunfall in Fukushima und die Kostenfolgen für den japanischen Staat und die Bevölkerung haben bestätigt, dass das nukleare Risiko nicht adäquat versichert ist. Eine Revision der Kernenergiehaftpflicht-Gesetzgebung drängt umso mehr, als der Schweizer Reaktorpark mit einem Durchschnittsalter von 37 Jahren zu den ältesten der Welt gehört und trotz Nachrüstungen die überholte Auslegung gerade bei den drei ältesten Reaktoren Mühleberg und Beznau I und II grundsätzliche Auslegungsschwächen und Alterungsprozesse zu einem erhöhten Unfallrisikos führen.

 

Im Rahmen der momentan bestehenden Gesetzgebung ist die nun vorgelegte Kernenergiehaftpflichtverordnung in vielen Punkten nachvollziehbar. Nachbesserungen sind aus Sicht der Grünliberalen notwendig in Sachen Wechselkursrisiko und der Höhe der Beiträge an den Bund, Fragezeichen setzen sie hinter den grossen Umfang der von der Privatwirtschaft ausgeschlossenen Versicherungsrisiken. Ziel muss für die Grünliberalen aber eine grundsätzliche Überarbeitung der Kernenergiehaftpflicht-Gesetzgebung sein, welche die Betreibenden von Kernenergieanlagen stärker in die Pflicht nimmt.