Freitag, 18. Oktober 2013

Zweitwohnungsinitiative: Verfassungsauftrag muss respektiert werden

Die Grünliberalen hatten die Zweitwohnungsinitiative abgelehnt, da diese aus Sicht der glp zu weit ging. Das Volk hat anders entschieden. Die Grünliberalen erwarten nun, dass der klare Verfassungsauftrag von Bundesrat und Parlament umgesetzt wird. Damit soll dem Anliegen entsprochen werden, die starke und rasche Überbauung der Tourismusregionen zu stoppen und die wertvollen Landschaften zu schonen. Die Vorlage des Bundesrates nimmt die 20 %-Limite zwar grundsätzlich auf, relativiert diese mit verschiedenen Ausnahmen aber so stark, dass sie in der Realität zur Makulatur verkommen wird. Auch wenn es für die Grünliberalen richtig ist, Kantonen und Gemeinden bei der Umsetzung der strengen Vorgabe Spielraum zuzugestehen, darf dieser nicht dazu führen, dass der Verfassungsauftrag ausgehöhlt wird.

In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent neue Zweitwohnungen ohne Nutzungseinschränkungen zu schaffen, widerspricht dem Verfassungsauftrag und muss somit grundsätzlich unzulässig sein. Es darf weiter nicht sein, dass die unbestrittene Besitzstandgarantie auf Bereiche ausgedehnt wird, bei denen effektiv gar kein Besitzstand vorliegt. Auch die Möglichkeit, mit geringer Zusatzanforderung Nutzungsbeschränkungen für Wohnungen unbefristet zu sistieren, führt in Tourismusregionen fast zwangsläufig zu einem Vollzugsnotstand, der zu einem Widerspruch mit der Verfassung führen wird.

 

Die Grünliberalen machen im Rahmen der Vernehmlassung konkrete Vorschläge, wie die Gesetzesvorlage näher an den Verfassungsauftrag herangeführt werden kann, lassen aber selbst in Regionen mit schon heute sehr hohem Zweitwohnungsanteil eine Siedlungsentwicklung zu. „Wir sind überzeugt, damit einen guten Mittelweg zwischen der Bewahrung der Landschaft und den Bedürfnissen der Tourismusregionen aufzuzeigen, der langfristig Bestand hat“, meint Parteipräsident Martin Bäumle