Freitag, 18. Dezember 2020

Senkung der Fall- und Todeszahlen hat Priorität: Grünliberale begrüssen weitergehende Massnahmen gegen Corona

Die vielen Todesfälle und die Belastung der Spitäler sind nach wie vor dramatisch. Die Schweiz darf dies keinesfalls so hinnehmen. Die Grünliberalen unterstützen die heute kommunizierten Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der Corona Pandemie. Sie waren überfällig. Wenn sich die Situation nicht rasch verbessert, sind weitergehende Verschärfungen unumgänglich.

Die Grünliberalen finden es richtig, dass der Bundesrat die Führung in der Corona-Pandemie endlich wieder stärker in die Hand nimmt. Dazu muss die kleinliche Dauerkritik einzelner Parteien – die im Bundesrat die Mehrheit stellen – endlich ein Ende haben. Sie schadet dem Vertrauen in unsere Institutionen und behindert die Krisenbewältigung. Der konsequente Einbezug der Kantonsregierungen durch den Bundesrat bleibt zentral, nur das ermöglicht eine breite Abstützung der Massnahmen und eine möglichst baldige Annäherung an die Normalität. Ziel muss es sein, den Kantonen so rasch wie möglich wieder die Verantwortung zu übergeben.

 

Impfstrategie kommt eine Schlüsselrolle zu

Die Grünliberalen sind davon überzeugt, dass Impfstoffe einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten werden. Erst eine genügend hohe Impfrate – insbesondere bei den Risikogruppen – wird es erlauben, die einschneidenden Massnahmen für Wirtschaft und Gesellschaft schrittweise und dauerhaft zu lockern. Bund, Kantonen und Leistungserbringern kommt bei der Vertrauensbildung in der Bevölkerung und der Logistik eine entscheidende Rolle zu.

 

Wirtschaftliche Massnahmen bleiben zentral

Die massiven Einschränkungen erfordern weiterhin wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen. Zusätzlich zur Verlängerung der Kurzarbeit braucht es rasch den erneuten Zugang zu den Covid-Krediten. Eine Konkurswelle muss zwingend verhindert werden. Aufgrund der anhaltenden Krise und der einschneidenden Massnahmen für Unternehmen und Selbstständige, ist es die Aufgabe des Parlaments das Instrumentarium laufend zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Bund und Kantone sind in der Pflicht, für einen raschen und effizienten Vollzug zu sorgen.