Freitag, 8. April 2022

Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen

Die Hinterlassenenrente nach AHV/IV wird ihrem Namen nicht mehr gerecht. Sie entspricht nicht mehr den heutigen Lebensrealitäten und behandelt Frauen und Männer ohne Grund unterschiedlich. Die SGK-N hat einer parlamentarischen Initiative (1) von Nationalrätin Corina Gredig zugestimmt, die diese Ungleichbehandlung beseitigt und hinterlassene Familien besser schützt. Sie sagt: «Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente muss Betroffene vor Armut schützen, unabhängig von Geschlecht oder Zivilstand.»

Bei der Einführung der Hinterlassenenrenten 1948 wurde der erweiterte soziale Schutz für Witwen mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Frau von ihrem Ehemann begründet. Die Ausbezahlung der Rente wurde dabei an den Zivilstand und an das Geschlecht geknüpft. Diese Regelung ist überholt und schützt Hinterlassene nicht angemessen. Es besteht aus mehreren Gründen Revisionsbedarf.

 

Erstens werden hinterlassene Eltern nicht gleichbehandelt. Während Mütter lebenslange Renten erhalten, ist bei den Vätern in jedem Fall mit dem 18. Geburtstag des jüngsten Kindes Schluss – selbst dann, wenn die Kinder noch in einer Ausbildung sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgehalten, dass diese Ungleichbehandlung das Diskriminierungsverbot verletzt.

 

Zweitens beruht das heutige System auf der klassischen «Versorgerehe». Dies entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Ein Grossteil der verheirateten und geschiedenen Frauen haben heute ihr eigenes Erwerbseinkommen. Im Gegenzug gibt es heute vermehrt Haushalte, in denen die Frau das Haupteinkommen bestreitet.

 

Schliesslich sollten hinterlassene Familienangehörige ungeachtet des Zivilstands der Eltern geschützt werden. Gerade wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls kleine Kinder da sind, erfolgt oft eine erhebliche Einschränkung des Erwerbspensums durch den überlebenden Elternteil, um die Trauerzeit und die Kinderbetreuung aufzufangen. Diese Familien sind dadurch finanziell stark unter Druck. Wenn die Hinterlassenenrente diese Familien ausschliesst, wird sie ihrem Namen nicht gerecht.