Dienstag, 17. September 2013

Grünliberale lehnen Mindestlohninitiative ab und unterstützen sinnvolle Änderungen im Sanktionenrecht

An ihrer heutigen Fraktionssitzung haben sich die Grünliberalen einstimmig gegen die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften ausgesprochen. Ein flächendeckender Mindestlohn würde den flexiblen Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialpartnerschaft unnötig einschränken und damit die Konkurrenzfähigkeit des Werkplatzes Schweiz gefährden. Beim Sanktionenrecht unterstützen die Grünliberalen die Wiedereinführung der kurzen Haftstrafen, einen Automatismus lehnen sie aber klar ab. Es muss im Ermessen des Richters liegen, ob er eine Haft oder eine Geldstrafe ausspricht.

Die Grünliberale Fraktion lehnt die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften geschlossen ab. Für die Grünliberalen sind der flexible Arbeitsmarkt und die Sozialpartnerschaft zentrale Standortvorteile der Schweiz. Gesamtarbeitsverträge lassen im Gegensatz zu einem flächendeckenden Mindestlohn eine Rücksichtnahme auf Branchen und Regionen zu. Aufgrund dieses bewährten Systems, hat die Schweiz im internationalen Vergleich eine tiefe Arbeitslosigkeit und wir sind im Gegensatz zu Ländern mit einem stark regulierten Arbeitsmarkt vergleichsweise gut durch die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise gekommen. Ein nationaler Mindestlohn würde nicht nur die tiefsten Löhne, sondern das ganze Lohngefüge anheben. Die Folge wäre eine starke Verteuerung des Werkplatzes Schweiz und damit eine Reduktion der Konkurrenzfähigkeit. Dies würde insbesondere im Niedriglohnbereich zahlreiche Arbeitsplätze unnötig gefährden.

 

Die Grünliberalen unterstützen die Änderungen des Sanktionenrechts, wie sie von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagen werden. Damit erhalten Staatsanwälte und Richter sinnvolle Werkzeuge, um auch bei Kleinkriminalität wirksame und angemessene Strafen zu verhängen. Das zentrale Element der Revision ist die Wiedereinführung der kurzen Haftstrafen, welche in gewissen Fällen hinsichtlich Erziehung und Abschreckung eine wichtige Funktion erfüllen können. Einen Automatismus lehnen die Grünliberalen aber klar ab. Es muss im Ermessen des Richters liegen, anstelle von Haft eine Geldstrafe auszusprechen. Wichtig ist in den Fällen aber, dass die Bezahlung der Geldstrafe tatsächlich erfolgt