Aprilsession Grosser Rat – Telefonfreie Schulzeit und Steuerabzüge für energetische Sanierungen

Medienmitteilung

Aprilsession Grosser Rat – Telefonfreie Schulzeit und Steuerabzüge für energetische Sanierungen

Anlässlich der Aprilsession des Grossen Rates Graubünden werden zwei Vorstösse aus der GLP-Fraktion behandelt: Die telefonfreie Schulzeit an der Bündner Volksschule und die Beibehaltung der Steuerabzüge für energetische Sanierungen. Die Regierung möchte beide Vorstösse abgeändert überweisen. Die beiden Erstunterzeichnenden der GLP möchten an den Kernanliegen aber festhalten.

Telefonfreie Schulzeit an der Volksschule

Es beginnt unscheinbar: Irgendwo im Klassenzimmer auf einem Tisch vibriert ein Smartphone. Genau dieser Moment genügt oft, um etwas Entscheidendes zu verändern. Die Aufmerksamkeit verschiebt sich, der Fokus geht verloren, der Unterricht wird unterbrochen. Was banal wirkt, ist längst Teil einer Entwicklung, die den Schulalltag prägt.

Vor diesem Hintergrund hat Walter von Ballmoos, Grossrat und Departementsvorsteher für Schule und Soziales in Davos, einen klaren politischen Impuls gesetzt. Sein Auftrag fordert eine telefonfreie Schulzeit an den Bündner Volksschulen. Es ist kein ideologischer Vorstoss, sondern ein bewusst gewählter, pragmatischer Schritt. Einer, der aus der Praxis kommt. Als Verantwortlicher für Schule und Soziales erlebt er die Entwicklung unmittelbar. Als Vater kennt er sie auch aus persönlicher Perspektive.

Die Bündner Regierung anerkennt den Handlungsbedarf, empfiehlt Einschränkungen – lehnt jedoch eine verbindliche kantonale Regelung ab. Sie verweist auf die Gemeindeautonomie und setzt auf lokale Lösungen. Die Konsequenz wäre klar: Es bleibt beim Status quo. Parallel dazu verdichten sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse. Studien zeigen, dass digitale Ablenkung die Lernleistung beeinträchtigt. Bereits die blosse Anwesenheit eines Smartphones kann die Konzentration reduzieren. Gleichzeitig berichten Gesundheitsorganisationen von einem Anstieg problematischer Social-Media-Nutzung bei Jugendlichen, verbunden mit Stress, Schlafproblemen und psychischer Belastung. Die Problematik ist real und wird zunehmend ernst genommen – auch international.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es ausreicht, Empfehlungen auszusprechen und die Verantwortung auf die Gemeinden zu verlagern. Gemeindeautonomie ist ein wichtiges Prinzip. Doch sie darf nicht dazu führen, dass strukturelle Herausforderungen weitergereicht werden. Gerade im Bildungsbereich braucht es dort klare Leitplanken, wo alle vom selben Problem betroffen sind. Der Auftrag von Ballmoos setzt genau hier an. Er verlangt keinen radikalen Systemwechsel, sondern einen minimalen, klar definierten Rahmen: keine private Nutzung von Endgeräten während der Schulzeit, mit Ausnahmen für pädagogische Zwecke. Es geht nicht um ein Verbot von Technologie, sondern um die Schaffung eines geschützten Lernraums. Von Ballmoos möchte an seinem Kernanliegen, dem Verbot privater Nutzung von Endgeräten festhalten.

Beibehaltung der Steuerabzüge für energetische Sanierungen

Am 28. September 2025 hat die Schweiz dem Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum zugestimmt. Damit wird der Eigenmietwert für selbstbewohntes Wohneigentum abgeschafft. Gleichzeitig entfallen auf Bundesebene verschiedene Abzugsmöglichkeiten, die bisher mit dieser Systematik verknüpft waren, darunter auch jene für energetische Investitionen in Liegenschaften. Das geltende kantonale Steuergesetz (Art. 35 Abs. 1 lit. b StG) verweist jedoch ausdrücklich auf die Abzugsfähigkeit bei der direkten Bundessteuer. Fällt diese Abzugsfähigkeit auf Bundesebene weg, sind energetische Investitionen wie Wärmedämmungen, der Ersatz fossiler Heizsysteme oder die Installation von Photovoltaikanlagen im Kanton Graubünden künftig nicht mehr steuerlich begünstigt. Diese Abzüge haben sich als wirksames Instrument erwiesen, um private Eigentümer:innen zu Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz zu motivieren. Gerade im Hinblick auf das Ziel «Netto-Null CO₂ bis 2050» ist es zentral, dass der Kanton Graubünden diese Möglichkeit aufrechterhält. Die Bündner Regierung möchte zwar prüfen, ob Investitionen in Energiesparen und Umweltschutz bei Liegenschaften des Privatvermögens weiterhin steuerlich abzugsfähig bleiben sollen. Der GLP-Fraktion geht dies zu wenig weit, denn sie möchte, dass dies möglich bleibt. Grossrätin Oesch wird deshalb an der ursprünglichen Formulierung des Auftrages festhalten.